Religionsunterricht

Regelung zum Religionsunterricht

Die religiöse Bildung eines Menschen betrachten wir als wesentliches Element der Persönlichkeitsentwicklung und als unverzichtbares Element im Verständnis der eigenen Identität.

Dem Religionsunterricht kommt in der konfessionellen Schule eine ganz besondere Bedeutung zu. Es ist uns wichtig, dass jedes Kind, jeder junge Mensch eine religiöse Erziehung erfährt und zu seiner religiösen Identität findet.

Das Leben in unserer katholischen Privatschule ist vom Geist des Evangeliums getragen. Die Anerkennung der christlichen Grundwerte wird von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft erwartet.

Die Achtung vor der Würde des Menschen, das Bemühen um ein friedliches Zusammenleben und der Verzicht auf Gewalt jeder Art zählen dabei zu den zentralen Werten, die von allen mitgetragen werden.

Daher gilt für alle:

  • Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist nicht möglich.
  • Alle Schüler*innen besuchen den Religionsunterricht ihrer Religion bzw. Konfession.
  • Schüler*innen ohne religiöses Bekenntnis besuchen normalerweise den katholischen Religionsunterricht oder im besonderen Fall jener Religionsgemeinschaft, die bei der Einschreibung vereinbart wurde.
  • Für Schüler*innen, deren Glaubensgemeinschaft keinen offiziellen Unterricht anbietet, übernehmen die Eltern die Verpflichtung zur Organisation eines außerschulischen Religionsunterrichts.
  • Das Schuljahr wird in allen Schulen mit einem Wortgottesdienst oder einer multireligiösen Feier eröffnet und beendet, die von allen Schüler*innen besucht wird.
  • Die Achtung der christlichen Symbole und die Berücksichtigung der besonderen Zeiten des Kirchenjahres gehören ebenso zu unserem Alltag wie die Sensibilität für besondere Bedürfnisse der Schüler*innen anderer Religionsgemeinschaften.