ausgewählt ... ABSCHLUSSPRÜFUNG
Voraussetzung für
das Antreten zur Abschlussprüfung (AP):
- Die Voraussetzung für die Zulassung
zur AP ist ein Abschlusszeugnis der 3.Klasse mit maximal 1 Nichtgenügend.
- Bei 1 Nichtgenügend muss je nach Gegenstand
eine schriftliche Jahresprüfung abgelegt werden bzw. wird der Gegenstand als Jahresprüfung im Rahmen der mündlichen
Abschlussprüfung vertiefend geprüft.
- Bei 2 Nichtgenügend
muss in beiden Gegenständen zuerst die Wiederholungsprüfung abgelegt werden.
Erst dann ist ein Antreten zur Abschlussprüfung möglich.
- Bei mehr als zwei Nichtgenügend muss die
dritte Klasse wiederholt werden.
Ein Antreten zur Abschlussprüfung ist in diesem Falle nicht möglich.
Ablauf
der Abschlussprüfung (AP):
- Die
schriftliche Abschlussprüfung (im Laufe des Mai) beginnt
bereits in der Woche nach der Zeugnisverteilung.
Prüfungsgegenstände sind DEUTSCH (3 volle
Stunden) und ÜBUNGSFIRMA (4 volle Stunden).
Zusätzlich: eventuelle schriftliche Jahresprüfungen aus
Schularbeitsgegenständen, die im Jahreszeugnis
negativ beurteilt worden sind (z.B.: ENGLISCH)
Unabhängig vom Ergebnis der schriftlichen Arbeiten treten die KandidatInnen zur
mündlichen AP an!
Zwischen schriftlicher und mündlicher Abschlussprüfung (mind. 3 Wochen) findet
kein regulärer Unterricht mehr statt.
In
Arbeitsgemeinschaften werden die PrüfungskandidatInnen auf die
mündliche Prüfung vorbereitet.
- Die mündliche
Abschlussprüfung findet im Laufe des Juni statt, die genauen Termine legt der
Stadtschulrat fest.
Prüfungsgegenstände sind ENGLISCH und
PROJEKTARBEIT.
Zusätzlich: DEUTSCH oder/und ÜBUNGSFIRMA, wenn die Arbeiten der schriftlichen AP
negativ waren.
Zusätzlich: Fächer ohne Schularbeiten, die im Jahreszeugnis negativ beurteilt
worden sind
(z.B.: BIOLOGIE)
- Sind alle Prüfungen positiv absolviert,
erhalten die KandidatInnen das Abschlussprüfungszeugnis.
Negative Prüfungen müssen in den entsprechenden Nebenterminen nachgeholt werden.